Allgemeine Geschäftsbedingungen Harzer Fensterwerk - Thaler Fenstertechnik GmbH & Co. KG


1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne das diesen eine gewerbliche oder selbständige Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

2. Vertragsabschluss

Unsere Angebote haben eine Gültigkeit bis zur nächsten Preiserhöhung, längstens jedoch 14 Tage nach Angebotserstellung. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des zumutbaren Vorbehalten. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, dass in der Bestellung vorliegende Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder auch durch Auslieferung der Ware dem Kunden erklärt werden. Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäft mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung  unverzüglich erstattet. 

3Maßänderung

 

Erfolgt die Herstellung nach vom Besteller angegebenen Maßen, so sind Maßänderungen nur möglich, wenn sie vom Besteller rechtzeitig mitgeteilt werden, dass sie in der Fertigung noch berücksichtigt werden können. In derartigen Fällen ist mit Lieferverzögerungen zurechnen. Änderungen von Bestellungen bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung. Wir behalten uns vor, diese abzulehnen, sobald die Fertigung der Elemente begonnen worden ist. Bei akzeptierten Änderungen hat der Kunde die Mehrkosten zu tragen und auch aus der Änderung resultierende Lieferverzögerungen hinzunehmen. 

4.  Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen, Abschlagszahlungen innerhalb von 5 Tagen. Vor Bezahlung fälliger Rechnungen, sind wir zu keiner Lieferung verpflichtet. Bei nicht fristgerechter Zahlung fälliger Rechnungen oder bei Bekanntwerden einer Verschlechterung der Geschäftslage des Bestellers haben wir das Recht, sämtliche Forderungen gegen den Besteller ohne Rücksicht auf deren Fälligkeit, gelten zu machen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen und von laufenden Verträgen zurückzutreten. Eine Aufrechnung gegen unsere Kaufpreisforderung mit Gegenansprüchen des Bestellers ist insoweit ausgeschlossen, als diese auf  unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen beruhen. dies gilt auch für eventuelle Gegenansprüche des Bestellers, die aus der gleichen Lieferung herrühren. 

5. Eigentumsvorbehalt

Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmen behalten wir uns das Eigentum bis zu vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Der Kunde verpflichtet sich, die Ware pfleglich zu behandeln. Er hat einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung sowie etwaiger Beschädigungen oder Vernichtung der Ware sowie einen Besitzwechsel (durch Kauf etc.), sowie den eigenen Wohnsitzwechsel unverzüglich anzuzeigen. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigen Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder Verletzung einer Mitteilungspflicht vom Vertrag zurück zu treten und die Ware heraus zu verlangen. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die Ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzubeziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Be- und Weiterverarbeitungen der Ware durch den Unternehmer erfolgen stets un unserem Namen und Auftrag. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird. 

 

 

6. Lieferung 

Die Lieferung erfolgt durch eigene Fahrzeuge und ist bei Übergabe ordnungsgemäß gegen Unterschrift abzunehmen. Bei Selbstabholung erfolgt die Abnahme bereits im Werk. 

 

 

7. Lieferzeit

Wir sind jederzeit bemüht, die vereinbarten Liefertermine oder - fristen einzuhalten. Kann der Liefertermin oder die Lieferfrist infolge unvorhergesehener Ereignisse , die außerhalb unseres Willens liegen, nicht eingehalten werden, so verlängern sich die Fristen oder Termine. Haben die Ereignisse erhebliches Ausmaß, so sind wir zum Rücktritt berechtigt, ohne das der Besteller in jedem Falle erst nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt ist vom Vertrag zurück zu treten. 

 

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die gelieferten Teile gewartet werden müssen (Oberfläche, Versiegelung, Fettung der Beschläge, etc.).

 

 

8. Haftung der Sach- und Rechtsmängel

Der Kunde hat dem Ihm gelieferte Ware nach den gesetzlichen Vorschriften unverzüglich auf Vollständigkeit und Mängel zu untersuchen und gegebenenfalls zu rügen. 

Versteckte Mängel sind innerhalb der Verjährungsfrist schriftlich anzuzeigen. Nach Ablauf der Verjährungsfrist von 6 Monaten sind Mängelrügen ausgeschlossen. Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für die Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. 

Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahlherabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängig machen des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. 

Unternehmer müssen offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen. Andernfalls sind Ansprüche aus Sachmängeln ausgeschlossen. Zur Fristwahrung ist der rechtzeitige Eingang der schriftlichen Anzeige bei uns erforderlich. Den Unternehmen trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen.

Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache. Wir übernehmen kein Haftung für Glasbruch und seine Folgen, es sei denn der Kunde weist nach, dass der Glasbruch auf Verglasungsfehler zurückgeht. Auf die Möglichkeit eine Glasbruchversicherung abzuschließen wird hingewiesen. 

Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, so kann er daneben keinen weiteren Schadensersatz wegen des Mangels verlangen. Verlangt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, so verbleibt de Ware beim Kunden, wenn Ihm das zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. 

9. Gewährleistung

Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab Ablieferung der Ware. 

Für die von uns montierten Elemente beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre. 

Ist der Käufer Unternehmer, so gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsmäßige Beschaffenheitsangabe der Ware  dar.

10. Leistungs- und Erfüllungsort / Gerichtsstand

Leistungsort für die Lieferung und Erfüllungsort für die Zahlung sowie Gerichtsstand ist Quedlinburg.

11. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechtes finden keine Anwendung. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.