| |
AGB/Impressum
1 Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Angebote und Verträge, über Lieferungen und Leistungen, auch wenn bei weiteren Geschäftsbeziehungen später eine Bezugnahme nicht mehr ausdrücklich erfolgen sollte. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als einbezogen, sobald der Auftraggeber diese widerspruchslos entgegengenommen hat, spätestens jedoch mit Auftragserteilung.
1.2 Abweichende Vereinbarungen oder eigene Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur für uns verbindlich, sofern wir diese ausdrücklich und schriftlich anerkennen. Dies gilt auch, wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprochen haben.
1.3 Sollte eine der nachfolgenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
2 Vertragsabschluss
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und stellen nur eine Aufforderung zum Abschluss eines Vertrages dar. Insbesondere stellen die in unseren Angeboten genannten Preise keine Festpreise dar.
2.2 Inhalt und Umfang unserer Leistungen und sonstige Leistungen werden durch das abgegebene Angebot bestimmt. Bei kurzfristigen Lieferungen kann an Stelle der schriftlichen Bestätigung die ausgestellte Rechnung treten.
2.3 Vertragliche Vereinbarungen - auch Nebenabreden, Zusicherungen und nachträgliche Vertragsänderungen - die mit Mitarbeitern unseres Unternehmens getroffen werden, ohne dass diese über die hierzu erforderliche Vertragsvollmacht verfügen, sind nur nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch uns wirksam. Die Bestätigung von Nebenabreden oder Einwände gegen die Auftragsbestätigung sind uns unverzüglich spätestens innerhalb von 3 Werktagen mitzuteilen.
3 Maßänderungen
3.1 Die Herstellung erfolgt nach den vom Besteller angegebenen Maßen. Maßänderungen sind nur möglich, wenn die Mitteilung so rechtzeitig erfolgt, dass die Maßänderung in der Fertigung noch berücksichtigt werden kann. Bei akzeptierten Änderungen hat der Kunde sowohl mit Lieferverzögerungen zu rechnen, als auch die Kosten zu tragen, die durch die andere Bestellung verursacht worden sind.
4 Preise und Verpackung
4.1 Die Preise gelten ab Werk und verstehen sich inklusive der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuell geltenden Mehrwertsteuer. Verpackung wird, soweit nichts anderes vereinbart ist, nicht berechnet. Spezialverpackung z. B. Stahlplatten, Kisten werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Bei Bestellung nicht kompletter Verpackungseinheiten wird ein Mindermengenzuschlag berechnet.
4.2 Der Abzug von Skonti oder Rabatten ist nur aufgrund vorheriger, ausdrücklicher, schriftlicher Vereinbarung zulässig.
5 Lieferbedingungen
5.1 Die angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich.
5.2 Erfolgt die Lieferung später als sechs Wochen nach dem ursprünglich angegebenen Termin und ist diese Verzögerung allein auf Verschulden des Auftraggebers zurückzuführen, so ist der Auftragnehmer berechtigt, den Preis in dem Unfang anzupassen, in dem die Kosten im Vergleich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nachweislich gestiegen sind. Als Maßstab gelten Lohn-, Material-, Produktions-, und gegebenenfalls Transportkosten.
5.3 Lieferung durch unseren eigenen Transporter ab einem Auftragswert über 2.500,00 € erfolgt frachtfrei. Bei anderweitigen Versandarten bei einem Auftragswert unter 2.500,00 € gehen die Versandkosten zu Lasten des Bestellers. Die Gefahr für Untergang, Verlust und Beschädigung der Ware gehen mit der Absendung auf den Besteller über. Eine Versicherung durch uns erfolgt nicht.
5.4 Höhere Gewalt oder beim Harzer Fensterwerk – Thaler Fenstertechnik GmbH & CoKG oder bei einem Vorlieferanten eintretende sonstige Umstände (Streik, Aufruhr, Aussperrung, Rohstoffmangel etc.) befreien uns für die Dauer der Behinderung oder nach unserer Wahl auch endgültig von der Verpflichtung zur Lieferung. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern der Besteller nicht erkennbar kein Interesse an einer Teillieferung hat. Schadensersatzansprüche oder sonstige Ansprüche aus Lieferverzögerungen oder Liefereinstellungen sind soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. In jedem Fall ist ein eventueller Schadensersatzanspruch der Höhe nach auf den Auftragswert beschränkt.
5.5 Die Anmeldung eines Konkurs - oder Vergleichsverfahrens, die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung, eintretende Zahlungsschwierigkeiten oder das Bekannt werden einer wesentlichen Veränderung der Vermögensverhältnisse des Bestellers berechtigen uns vom Vertrag zurückzutreten.
6 Warenrücknahmen
Die Rückgabe verkaufter Waren ist ausgeschlossen. Bei einer Kulanzrücknahme einwandfrei verpackter Waren erfolgt eine Gutschrift zum Nettopreis des Rückgabebetrages. Vorstehendes gilt nicht im Falle der Ausübung des Eigentumsvorbehaltes. Abschläge für Wertminderung bei zurückgegebenen Materialien behalten wir uns vor.
7 Zahlungsbedingungen
7.1 Die Zahlung hat falls nicht anders schriftlich vereinbart, sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzüge zu erfolgen. Inkassoberechtigt sind Mitarbeiter des Auftragnehmers nur mit vorgelegtem Inkassoausweis.
7.2 Bei verspäteter Zahlung hat der Besteller angemessene Verzugszinsen, mindestens in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 1 des DÜG, sowie alle Kosten, die durch die Eintreibung der Forderung entstehen, zu tragen. Darüber hinaus behält sich der Auftragnehmer die Geltendmachung eines - durch ihn nachzuweisenden - höheren Schadens vor. Die Aufhebung einer Kreditgewährung auch soweit sie in der Einräumung von Zahlungsfristen im Rahmen dieser Bedingung liegt, bleibt uns jederzeit vorbehalten. Zur Aufrechnung oder Einbehaltung von Zahlungen ist der Besteller nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
7.3 Eingehende Zahlungen werden, sofern durch den Auftraggeber nicht ausdrücklich eine anders lautende Tilgungsbestimmung vorgenommen wird, auf die älteste fähige Forderung, die hieraus resultierenden Verzugszinsen und Kosten verrechnet. Die Verrechnung erfolgt dabei in der Reihenfolge Kosten, Zinsen, Hauptforderung.
8 Gewährleistungsansprüche
8.1 Artikel des Harzer Fensterwerkes – Thaler Fenstertechnik GmbH & CoKG (mit Ausnahme der Fertigelemente) Beanstandungen werden nur bei unverzüglicher schriftlicher Mitteilung, spätestens jedoch innerhalb drei Werktagen nach Empfang der Ware berücksichtigt, es sei denn, dass der Mangel auch bei sorgfältiger Untersuchung nicht erkannt werden konnte. Bei berechtigter Beanstandung werden wir kostenlos und frachtfrei ursprünglicher Empfangsstation Ersatz liefern. Die reklamierte Ware ist Zug um Zug gegen die Ersatzlieferung zurückzugeben. Ersetzt wird nur das beschädigte Einzelteil und nicht die Sachgesamtheit. Der Auftraggeber hat die gelieferte Ware bei Abnahme zu prüfen. Diese Prüfung umfasst insbesondere die optisch wahrnehmbaren Mängel, hierbei insbesondere Fehler am Glas, Farbabweichungen sowie Beschädigungen der Oberfläche. Falls der Auftraggeber die durch optische Prüfung feststellbaren Mängel zum Zeitpunkt der Anlieferung der Ware nicht prüft und entsprechende Mängelrüge auslöst, ist davon auszugehen, dass die Ware ordnungsgemäß und in einwandfreiem Zustand geliefert worden ist. Unsere Gewährleistung ist beschränkt auf 2 Jahre nach Gefahrübergang.
8.2 Fertigelemente: Über das Verstehende hinaus geben wir eine Gewährleistung von 2 Jahren auf die Mängelfreiheit unserer gelieferten Fertigelemente ab Zeitpunkt der Lieferung. Der Besteller ist verpflichtet jede Lieferung unverzüglich und umfassend auf erkennbare Mängel oder Falschlieferungen zu untersuchen. Etwaige Mängel sind uns unverzüglich spätestens innerhalb drei Werktagen nach ihrer Feststellung anzuzeigen. Bei Fertigelementen erfüllen wir unsere Gewährleistungsverpflichtung nach unserer Wahl durch kostenlose Reparatur oder Ersatz der mangelhaften Teile. Der Einbau von Elementen mit erkennbaren Mängeln durch den Besteller lässt jedes Gewahrleistungsrecht erlöschen.
8.3 Allgemeine Gewährleistungsregelungen: Ein Anspruch auf Rücktritt, Minderung, Schadens- oder Aufwendungsersatz ist nur gegeben, wenn nach unserer Entscheidung Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlgeschlagen oder trotz Ablaufs einer durch den Besteller angemessene Frist nicht erfolgt ist. Schadensersatzansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
8.4 Die von uns gemachten technischen Angaben zum Leistungsgegenstand,
Verwendungszweck usw. betreffen den ungefähren Charakter und Typ der Ware. Sie sind Beschreibungen und keine zugesicherten Eigenschaften. Änderungen in der Ausführung, Materialwahl und - gestaltung, Profilgestaltung sowie sonstige Änderungen, welche dem technischen Fortschritt dienen, sind jederzeit - auch ohne Vorankündigung - möglich. Nach DIN zulässige Toleranzen sind kein Grund zur Beanstandung. Ein von uns zu vertretender Mangel liegt nicht vor bei natürlichem Verschleiß, bei Beschädigung durch unsachgemäße Behandlung, unzureichender Lagerhaltung oder wenn der Mangel auf einer uns nicht bei Vertragsabschluss schriftlich angezeigten besonderen Verwendung der Ware beruht. Der Besteller ist nicht davon befreit, selbst die Eignung für die beabsichtigten
Verwendungszwecke zu prüfen. Die Wartung der gelieferten Ware übernimmt der Besteller auf seine Kosten. Solange der Besteller nicht seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, sind wir berechtigt, die Erfüllung der gesetzlichen Mängelgewährleistungsansprüche zu verweigern.
8.5 Alle Ansprüche des Auftraggebers auf Ersatz unmittelbarer und mittelbarer Schäden, einschließlich Begleit- und Folgeschäden gegen den Auftragnehmer und seine Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, es sei denn die Schäden beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen. Dies gilt auch für unsere Beratung in Wort, Schrift, durch Versuche oder in sonstiger Weise. Unberührt bleiben zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften.
8.6 Eine Gewährleistung für Glasbruch nach Montage und deren Abnahme sowie bei Lieferung nach der Übernahme laut Lieferschein wird grundsätzlich ausgeschlossen. (Siehe Urteil Landgericht Karlsruhe vom 29.11.2001,Geschäftsnummer 5S 120/01)
9 Eigentumsvorbehalt
9.1 Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Befriedigung sämtlicher Ansprüche aus dem zugrunde liegenden Vertrag, einschließlich aller Nebenforderungen unser Eigentum.
9.2 Zu anderen Verfügungen, insbesondere Verpfändung, Sicherheitsübereignung oder weitere Abtretung ist der Besteller nicht berechtigt. Der Besteller ist verpflichtet, uns unverzüglich über jede Art von Zugriffen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretenen Forderungen zu unterrichten. Der Dritte bzw. der Vollstreckungsbeauftragte ist auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen. Sollte der Dritte nicht in der Lage sein, uns die aus der Vollstreckung in unser Eigentum oder die bei einer erforderlichen gerichtlichen Durchsetzung unseres Eigentumsrechts entstehenden Kosten zu ersetzten, haftet der Auftraggeber für die entstandenen Kosten.
9.3 Die Materialien verbleiben, auch im Falle der Weiterverarbeitung, bis zur vollständigen Begleichung der Rechnung unser Eigentum. Der Eigentumserwerb des Bestellers an unserer Vorbehaltsware durch Re- oder Verarbeitung ist ausgeschlossen. Dies erfolgt - ohne uns zu verpflichten - für uns, so dass wir als Hersteller anzusehen sind. Werden neben unserer Vorbehaltsware nicht uns gehörende, ebenfalls unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Waren be- oder verarbeitet, erwerben wir Miteigentum an den neuen Sachen im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Ware. Entsteht bei Be- oder Verarbeitung‚ Verbindung oder Vermischung, Eigentum oder Miteigentum des Bestellers, so geht dieses mit der Entstehung auf uns über. Anwartschaftsrechte hierauf werden schon jetzt an uns abgetreten. Der Besteller verwahrt unentgeltlich die Ware für uns. Für uns so entstehendes Miteigentum oder Eigentum ist Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Gehört die Vorbehaltsware nicht ausschließlich uns oder wird sie zusammen mit nicht von uns verkauften Waren veräußert oder verwendet, so umfasst die Abtretung nur den Rechnungswert unserer Vorbehaltsware oder - wenn höher - die Forderung im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zu den anderen Vorbehaltswaren, wenn Dritte konkurrenzfähig Ansprüche auf die Forderung erheben können.
10 Haftung
Alle Ansprüche des Auftraggebers auf Ersatz unmittelbarer und mittelbarer Schäden, einschließlich Begleit- oder Folgeschäden, gegen den Auftragnehmer und seine Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, es sei denn, die Schäden beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen. Unberührt bleiben zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften.
11 Erfüllungsort, Gerichtsstand, sonstige Vereinbarungen
Erfüllungsort oder Gerichtsstand für alle Ansprüche aus den Geschäftsverbindungen, insbesondere unseren Lieferungen und Zahlungen ist Quedlinburg. Sofern der Besteller Vollkaufmann ist, ist der Gerichtsstand Quedlinburg. Es gilt ausschließlich deutsches Recht
|
| | |
|
|
Ausstellung Lerchenbreite 2 38889 Blankenburg Tel. 03944/362266
Fax 03944/362268
Harzer Fensterwerk Roßtrappenstr. 51 06502 Thale Tel.: 03947 91861 Fax: 03947 941196 info@harzer-fensterwerk.de
|